Antrag

 

der Fraktion der FDP

 

 

Mehr Berlin, weniger Staat  (42)

Neue Gesetze nur noch mit „GFA“

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert, in Zukunft jeder Gesetzesvorlage eine standardisierte Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) beizufügen, die eine nachvollziehbare Kosten-Effektivitäts-Abschätzung anhand folgender Punkte beinhaltet:

 

1.        Gesetzesbedarf und -anwendung anhand der Fragen:

 

       Muss überhaupt etwas geschehen?

       Welche Alternativen gibt es?

       Muss der Senat (jetzt) handeln?

       Ist ein Gesetz erforderlich?

       Ist der Regelungsumfang erforderlich?

       Kann die Geltungsdauer beschränkt werden?

       Sind die Regelungen bürgernah, verständlich?

       Sind die Regelungen praktikabel?

 

2.        Folgekosten des Gesetzes mit Darstellung der kostenwirksamen Faktoren, der Kostenträger und Kostenarten, und zwar sowohl im Bereich der öffentlichen Verwaltung als auch der vom Gesetz betroffenen privaten Haushalte, Unternehmen und Berufsgruppen.

 

Die aktuellen Erfahrungen mit der Durchführung von GFA sind zu nutzen.


Begründung

 

Der von der damaligen Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ hat vor dem Hintergrund der zunehmenden Inanspruchnahme der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der mittelständischen Wirtschaft durch den Staat in seinem Abschlussbericht von 1998 umfassende GFA gefordert. Die im vorliegenden Antragstext genannten Prüfpunkte orientieren sich an den Empfehlungen des Sachverständigenrats. Anhand der Prüfpunkte wurde als erstes Gesetz das neue Waldgesetz des Landes Rheinland-Pfalz einer Folgenabschätzung unterzogen. Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer war an dem Projekt beteiligt, das also alles andere als „hinterwäldlerisch“ war.

 

Die Haushalts- und vor allem Wirtschaftslage Berlins gestattet insbesondere keine Gesetzesvorlagen mehr, die sich bei den Kostenauswirkungen zumeist auf die Feststellung „Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine“ beschränken. Obwohl in Berlin ein massiver Vorschriftenabbau vonnöten ist, bringt der Senat immer neue Gesetzesvorlagen in das Abgeordnetenhaus ein. Diese müssen ab sofort im Sinne des Antrags gründlich „durchleuchtet“ werden, denn entsprechende GFA liefern wertvolle Beiträge zur Reform der Staatstätigkeit und zur Verwaltungsmodernisierung.

 

 

Berlin, den 22. Juli 2003

 

 

Dr. Lindner   Krestel   v. Lüdeke

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq