Antrag
der Fraktion der FDP
Mehr Berlin, weniger Staat (42)
Neue Gesetze nur noch mit „GFA“
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, in Zukunft jeder Gesetzesvorlage eine standardisierte Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) beizufügen, die eine nachvollziehbare Kosten-Effektivitäts-Abschätzung anhand folgender Punkte beinhaltet:
1.
Gesetzesbedarf
und -anwendung anhand der Fragen:
–
Muss
überhaupt etwas geschehen?
–
Welche
Alternativen gibt es?
–
Muss
der Senat (jetzt) handeln?
–
Ist
ein Gesetz erforderlich?
–
Ist
der Regelungsumfang erforderlich?
–
Kann
die Geltungsdauer beschränkt werden?
–
Sind
die Regelungen bürgernah, verständlich?
–
Sind
die Regelungen praktikabel?
2.
Folgekosten
des Gesetzes mit Darstellung der kostenwirksamen Faktoren, der Kostenträger und
Kostenarten, und zwar sowohl im Bereich der öffentlichen Verwaltung als auch
der vom Gesetz betroffenen privaten Haushalte, Unternehmen und Berufsgruppen.
Die aktuellen Erfahrungen mit der Durchführung von GFA sind zu nutzen.
Begründung
Der von der damaligen Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ hat vor dem Hintergrund der zunehmenden Inanspruchnahme der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der mittelständischen Wirtschaft durch den Staat in seinem Abschlussbericht von 1998 umfassende GFA gefordert. Die im vorliegenden Antragstext genannten Prüfpunkte orientieren sich an den Empfehlungen des Sachverständigenrats. Anhand der Prüfpunkte wurde als erstes Gesetz das neue Waldgesetz des Landes Rheinland-Pfalz einer Folgenabschätzung unterzogen. Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer war an dem Projekt beteiligt, das also alles andere als „hinterwäldlerisch“ war.
Die Haushalts- und vor allem Wirtschaftslage Berlins gestattet insbesondere
keine Gesetzesvorlagen mehr, die sich bei den Kostenauswirkungen zumeist auf
die Feststellung „Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine“ beschränken. Obwohl in
Berlin ein massiver Vorschriftenabbau vonnöten ist, bringt der Senat immer neue
Gesetzesvorlagen in das Abgeordnetenhaus ein. Diese müssen ab sofort im Sinne
des Antrags gründlich „durchleuchtet“ werden, denn entsprechende GFA liefern
wertvolle Beiträge zur Reform der Staatstätigkeit und zur Verwaltungsmodernisierung.
Berlin, den
22. Juli 2003
Dr.
Lindner Krestel v. Lüdeke
und
die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP
Ausschuss-Kennung
: VerwRefKITgcxzqsq